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Die Fraischgrenze Obertrubach (N-BA 1607) grenzt die Hoheitsrechte der Blutgerichtsbarkeit und des höheren Jagdrechts voneinander ab.

 

Dies wird auf dem Grenzstein durch das Schwert für die Blutgerichtsbarkeit und das höhere Jagdrecht durch das Hifthorn repräsentiert.

Die Grenzlinie entstand durch den sog. "silbernen Vertrag" vom 22. Februar 1607, in dem die Reichsstadt Nürnberg und das Hochstift Bamberg die teilweise strittige Grenzlinie festgelegt und dann mit insgesamt 25 Grenzsteinen markiert haben.

Von den ehemals 25 Grenzsteinen, die in der Region entlang der Grenzlinie gesetzt worden sind, haben sich bis heute 16 erhalten. Sie stehen unter Denkmalschutz.

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Die Grenzsteine im Trubachtal

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